Siv Westerberg:
Pflegschaft
der Abkassierer
Veröffentlicht in Die
Zeit,
Hamburg, 14. juli 1995
(Abteilung "Modernes Leben")
Mit sechzehn Jahren kam Heinz Stombrowski, geboren im
ostpreussischen Simken, 1951 als Waldarbeiter nach
Schweden. Später gründete er mit einer Schwedin eine
Familie, wurde Besitzer eines kleinen Nebenwerbshofs in
Värmland. Zwar war das Haus klein, bot als einzige moderne
Einrichtung fliessend kaltes Wasser, aber für die vier
Kinder war es eine wunderbare Umgebung, das reinste
Astrid-Lindgren-Idyll.
Es währte nich lange. Als Heinz Stombrowski durch Konkurs
seines Arbeitgebers vorübergehend arbeitslos wurde und
Sozialhilfe beantragen musste, lenkte er die Aufmerksamkeit
der Sozialbehörde auf sich. Die hatte einiges zu bemängeln:
dass die Kinder, die im Stall und auf dem Feld herumtobten,
schmutzig seien; dass die Bettwäsche nicht häufig genug
gewechselt werde; dass die Sprachentwicklung der Kinder -
wie ja in binationalen Ehen, ob Bauern oder Akademiker,
durchaus nicht ungewöhnlich – verspätet sei.
Die Sozialbehörde nahm die Mängel zum Anlass, den Eltern
die Kinder zu entziehen und auf Pflegefamilien zu
verteilen. Nur die älteste Tochter, damals sechzehn Jahre
alt, kam nicht in Zwangspflege. Sie ist under den
Stombrowski-Kindern heute die einzige, die ein normales
Leben führt. Die drei jüngeren Kinder, bei der
Zwangsfortnahme zehn, sechs und drei Jahre alt, sind zehn
Jahre später immer noch bei Pflegeeltern. Alle drei haben
nur Sonderschulen besucht oder besuchen sie noch, und die
Pflegeeltern haben wenig Anlass, diesen Zustand zu ändern:
Je schwerer "behindert" ein Kind zu sein scheint, desto
höher ist der Pflegesatz.
Eine der Töchter wurde als Dreizehnjährige von ihrem
Pflegevater zum Geschlechtsverkehr gezwungen, ohne dass
sich der Mann vor einem Gericht dafür hätte verantworten
müssen. Der jetzt dreizehnjährige Sohn hat mehrmals
Selbstmordabsichten geäussert; er war zwei Jahre bei einem
geschäftstüchtigen Pflegeelternpaar untergebracht, das
sieben schwer gestörte Jungen gleichzeitig in Pflege
genommen hatte, ohne irgendeine Ausbildung für diese
Aufgabe zu haben. Von der Sozialbehörde kassierten sie
Pflegegeld in Höhe von 1500 Kronen, umgerechnet 300 Mark
pro Tag und Kind.
Man fragt sich: Kann dies, im Wohlfahrtsstaat Schweden,
geschehen sein und geschehen? Als Anwältin der Familie
Stombrowski in den letzten beiden Jahren muss ich es
bestätigen. Schlimmer noch: Der Fall Stombrowski ist kein
Einzelfall. Ehe ich Anwaltin wurde, habe ich zwanzig Jahre
als Ärztin gearbeitet. Deshalb habe ich in meiner
Anwaltskanzlei in Göteborg viele Fälle sozialmedizinischen
Charakters, darunter eine Reihe von Fällen, in denen die
Sozialbehörden, wie im Fall Stombrowski, Eltern aus
nichtigen Gründen ihre Kinder weggenommen und bei meist
miserablen Pflegeeltern untergebracht haben.
Zur Zeit sind in Schweden schätzungsweise 5000 Kinder ihren
Eltern zwangsweise entzogen. Bei höchstens zehn Prozent der
Kinder gibt es auf Anhieb einleuchtende Gründe dafür, wie
zum Beispiel Alkohol- oder Drogenabhängigkeit der Eltern.
In den anderen Fällen werden schnell Gründe gesucht und
gefunden, wenn die Eltern erst einmal in Konflikt mit dem
zuständigen Sozialarbeider geraten sind.
Zu allen Zeiten wurden Kinder bei Pflegeeltern
untergebracht. Noch in den dreissiger und vierziger Jahren
geschah dies oft, weil die leiblichen Eltern einfach zu arm
waren, ihre Kinder selbst zu ernähren. Viele uneheliche
Kinder wurden zu Pflegeeltern gegeben, weil es grosse
Vorurteile gegenüber unverheirateten Müttern gab. Damals
waren Pflegeeltern meistens Leute, die einem Kind in Not
Gutes tun wollten, die gezahlten Pflegegelder waren
äusserst niedrig.
In den fünfziger Jahren änderte sich die Situation. Der
allgemeine Lebensstandard besserte sich sehr, die
Vorurteile gegenüber unverheirateten Müttern schwanden. Die
Notwendigkeit, Kinder Pflegeeltern anzuvertrauen, war nich
mehr im selben Masse gegeben. Mit der Folge, dass nun
mancher Sozialarbeiter um seinen Arbeitsplatz fürchten
musste. Da traf es sich günstig, dass an Schreibtischen
Visionen eines schwedischen Staates entstanden, der seine
Bürger von der Wiege bis zur Bahre betreut, und ein starker
Familienzusammenhalt schien da eher hinderlich. Es wurde
ein Gesetz durchgebracht, das den Sozialämtern die
Möglichkeit gab und noch gibt, gegebenenfalls sogar mit
Hilfe der Polizei in nahezu jede Familie einzubrechen.
Es wurde zugleich auch ein Gezetz über ein Umzugsverbot
durchgesetzt, was bedeutet: Selbst wenn es Eltern nach
jahrelangen Gerichtsprozessen gelungen sein sollte, die
Zwangspflege ihrer Kinder aufgehoben zu bekommen, können
die Sozialbehörden ein Umzogsverbot für die Kinder
erlassen. Die Absicht dahinter ist theoretisch eine gute:
Einem Kind wird nach jahrelangem Aufenthalt bei
Pflegeeltern ein paar Monate Zeit gegeben, sich
schrittweise an seine leiblichen Eltern zu gewöhnen. In der
Praxis aber nutzen die Sozialämter das Gesetz mit
entgegengesetzten Absichten. Sie erlassen Umzugsverbote oft
für Jahre und sabotieren so jeglichen Kontakt zwischen
Eltern und Kindern.
Eine gerichtliche Kontrolle gibt es praktisch nicht. Denn
die Zwangspflegefälle fallen in die Zuständigkeit der
Verwaltungsgerichte, welche in Schweden so schwerfällig und
bürokratisch arbeiten, dass sie zu reinen
Vollstreckungsorganen für die Sozialämter geworden sind.
Aug diewe Weise wurde der Sozialarbeiterberuf attraktiv für
Menschen mit Machtgelüsten, Menschen, die es ganz einfach
geniessen, wenn sie bei der kleinsten Abweichung von
staatlich festgelegten Erziehungsnormen die Kinder den
Eltern wegnehmen, zum Beispiel, weil die Wohnung
unaufgeräumt ist oder weil das Kind die Schule geschwänzt
hat.
Um eine ausreichend grosse Zahl von Pflegeeltern zu
bekommen, wird mit enorm hohen Pflegegeldern gelockt. Für
ein gesundes Kind erhalten Pflegeeltern 5000 bis 10 000
Kronen, also 1000 bis 2000 Mark im Monat, zu einem grossen
Teil steuerfrei, und es ist nicht ungewöhnlich, dass
Pflegeeltern gleichzeitig vier oder fünf Pflegekinder
nehmen. Für ein behindertes Kind können die Pflegegelder
sich um ein Vielfaches erhöhen.
Wo soviel Geld lockt, melden sich viele. Dass manche unter
ihnen Vorstrafen oder Alkoholprobleme haben oder hatten,
hindert die Sozialbehörden keineswegs daran, sie zu
Pflegeeltern zu machen. Zum Unterschied von leiblichen
Eltern werden Pflegeeltern von den Sozialämtern
seltsamerweise kaum kontrolliert.
Das System könnte nicht funktionieren, wenn die Kinder
regelmässig Kontakt zu ihren leiblichen Eltern hätten.
Deshalb ist das Besuchsrecht der Eltern stark beschränkt.
Meistens dürfen sie ihre Kinder nur alle drei Monate für
ein paar Stunden unter Überwachung der Pflegeeltern
treffen. Die Sozialbehörden können auch eine Kontaktsperre
für die leiblichen Eltern verhängen, oft unterstützt durch
Gutachten von Kinderpsychiatern, die solche
Gefälligkeitsgutachten gern ausstellen, weil die
Sozialbehörden nahezu ihre einzigen Auftraggeber sind.
Diese unheilige Allianz zwischen machtbewussten
Sozialarbeitern, geldgierigen Pflegeeltern und von den
Sozialbehörden abhängen Kinderpsychiatern hat unendliches
Leid über viele Familien in Schweden gebracht. Eine Reihe
dieser Fälle habe ich vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Strassburg gebracht, so auch den Fall
Stombrowski. Schweden ist dort mehrmals wegen Verletzung
der Menschenrechte im Zusammenhang mit Zwangsfortnahmen von
Kindern verurteilt worden. Die schwedischen Behörden haben
keine Lehren daraus gezogen, zum Teil sind sie nicht einmal
den vom Gerichtshof gefällten Entscheidungen gefolgt.
Schweden hat bis heute kein Verfassungsgericht, bei dem
solche Gesetze und Zustände angeklagt und überprüft werden
könnten.
*